Wann braucht man einen Bewirtungsbeleg?

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    Wer selbstständig agiert, besitzt viele Vorteile. Zahlreiche Dinge können nämlich ganz einfach von der Steuer abgezogen werden. Woran viele jedoch nicht denken, ist der Umstand, dass am Ende das Finanzamt auch einen Beweis benötigt. Personen, die bislang teure Firmenessen aus eigener Tasche zahlen durften, könnte es freuen zu hören, dass ihre gesammelten Quittungen beim Abzug von der Steuer von Vorteil sein können. Ob Restaurantbesuch mit der Führungsetage oder ein klassisches Geschäftsessen, sie alle bieten enormes Potenzial zum Sparen, was sich viele nicht entgehen lassen sollten.

    Das gilt es bei der Ausstellung eines Belegs zu beachten

    Soll das Finanzamt den Bewirtungsbeleg anerkennen, gilt es auf einige Dinge zu achten. Er dient dazu, die Kosten generell von Geschäftsessen absetzen zu können. Doch wichtig ist es, sich die Quittung in jedem Fall ausstellen zu lassen. Verzichten Nutzer auf diesen Beleg, gehen ihnen wichtige Ausgaben verloren, die sie anschließend nicht bei der Steuer geltend machen können. Daher ist es wichtig, die Quittung des Geschäftsessens stets aufzubewahren. Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn diese ein Datum aufweist, damit sie letztlich für das Finanzamt zuzuordnen ist. Ohne einen Beleg lassen sich die Kosten der Bewirtung andernfalls nicht beweisen. Je nach Geschäftsessen können somit hohe Summen entstehen, die sich nicht absetzen lassen. Experten raten dazu, den Bewirtungsbeleg korrekt ausstellen zu lassen, um Probleme zu vermeiden. Gelingt dies, lassen sich bis zu 70 Prozent des Essens via Steuerabzug absetzen.

    Deshalb ist eine korrekt ausgestellte Quittung sinnvoll

    Damit ein Beleg korrekt ausgestellt wurde, sollte die Quittung alle wichtigen Daten umfassen. Hierzu zählen beispielsweise Name und Adresse des Restaurants. Selbst der Anlass der Bewirtung ist entscheidend, denn er gibt an, ob das Essen aufgrund eines spontanen Treffens stattfand, oder ob die Gelegenheit dazu genutzt wurde, einen geschäftlichen Termin wahrzunehmen. Es wird daher empfohlen, bei Möglichkeit den Kellner darauf hinzuweisen, diesen Umstand auf dem Beleg zu vermerken, damit steuerliche Vorteile nicht verloren gehen. Von zentraler Bedeutung ist zudem das Datum. Fällt dieses auf Jahre zuvor oder ist nicht vorhanden, wird es schwer, den Bewirtungsbeleg am Ende tatsächlich verwenden zu können.

    Adresse und Datum des Lokals sind von entscheidender Bedeutung

    Neben Datum und Sachlage ist auch der Ort auf dem Bewirtungsbeleg von großer Bedeutung. Er gibt darüber Auskunft, wo das Geschäftsessen am Ende stattfand. Im Idealfall stehen auf dem Bewirtungsbeleg der Name sowie die Anschrift der Lokalität, um sie am Ende optimal zuweisen zu können. Weiterhin gilt es, die Namen festzuhalten. Zwar sind sie nicht zwingend erforderlich, um Missverständnisse vorzubeugen, empfiehlt es sich jedoch diese auf dem Beleg schriftlich festzuhalten. Zu guter Letzt sind die Bewirtungskosten relevant. Ohne sie wird die Summe der Ausgaben kaum ersichtlich. Professionelle Lokale vermerken sie dementsprechend auf ihren Quittungen und geben somit darüber Aufschluss, wie viel das Essen gekostet hat. Hierbei sind sowohl Speisen als auch Getränke vermerkt.

    Am Ende gilt es auch auf die Unterschrift zu achten

    Neben Nettobetrag und Umsatzsteuer weist ein seriöser Bon des Restaurants auch die Bruttosumme auf. Hinzu kommen potenzielle Trinkgelder, die freiwillig gezahlt wurden, aber in Summe wichtig bei der Absetzung der Steuer sind. Auch die Unterschrift ist nicht zu vernachlässigen. In der heutigen Zeit achten immer mehr Finanzbeamte darauf, dass am Ende auf der Quittung eine vorhandene Unterschrift festgesetzt wurde, die belegt, dass tatsächlich eine Bewirtung stattfand. Sind all diese Voraussetzungen getroffen, steht einem korrekten, steuerlichen Abzug nichts mehr im Wege.

    Kalenderblatt - 19. April

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