Vorzeichen (Musik)

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    Zusatzzeichen (Akzidentien) in den Musiknoten, die am Anfang eines Musikstückes und jeder Notenzeile die Tonart und das Tongeschlecht (Dur/ Moll) anzeigen. Vorzeichen können auch direkt vor einer Note stehen, dann gelten sie von dieser Note an bis zum folgenden Taktstrich. In der Mensuralnotation und einigen Notenausgaben der Neuen Musik des 20. und 21. Jh.s gelten Vorzeichen immer nur für die entsprechende Note.

    Wir kennen verschiedene Vorzeichen zur Veränderung eines Tones:

    • um einen Halbton aufwärts: ein
    1. ("Kreuz")*um zwei Halbtöne aufwärts: zwei
      • um einen Halbton abwärts: ein b ("Be")*um zwei Halbtöne abwärts: zwei b*zur Auflösung einer bestehenden Vorzeichnung: das Auflösungszeichen*für Vierteltonkompositionen und weitergehende kleinere Intervalle im Bereich der Musik des 20./ 21. Jh.s Zeichen für Viertel-, Dreivierteltonerhöhungen/ -erniedrigungen/ -auflösungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.