Vollstreckungsklausel
Aus WISSEN-digital.de
die der Ausfertigung eines Urteils oder eines sonstigen Vollstreckungstitels (vollstreckbare Ausfertigung) unter Beachtung bestimmter Förmlichkeiten (z.B. Unterschrift des Urkundsbeamten und Dienstsiegel) beigefügte Klausel nach § 725 der Zivilprozessordnung ("Vorstehende Ausfertigung wird dem ... [Gläubiger] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.").
KALENDERBLATT - 11. August
1257 | Der Papst ruft zur Preußen- und Livland-Mission auf. Der christliche Missionsauftrag gab für viele weltgeschichtliche Eroberungszüge die Rechtfertigung, so auch jetzt bei der deutschen Ostexpansion. |
1898 | Ende des spanisch-amerikanischen Kriegs. |
1919 | Verkündigung der Weimarer Verfassung. |
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