Volkstribunen

    Aus WISSEN-digital.de

    im antiken Rom die nicht mit Amtsvollzugsgewalt ausgestatteten, als unverletzlich erklärten Vertreter der 494 v.Chr. den Plebejern eingeräumten Schutzbehörde (ursprünglich je zwei, später fünf, seit 457 v.Chr. je zehn), die Einspruchsrecht (veto) gegen alle Amtshandlungen und Senatsbeschlüsse besaßen, außerdem berechtigt waren, Tributkomitien der Plebejer und später auch den Senat einzuberufen; seit Augustus verlor das Volkstribunat (zuletzt nur noch zu persönlichen Zwecken benutzt) seine Selbstständigkeit und bildete eine der Rechtsgrundlagen für das Prinzipat der römischen Kaiser.

    1347 versuchte Cola di Rienzo vergeblich, das Volkstribunat zu erneuern.

    Das 1799 in Frankreich eingeführte Tribunat umfasste als gesetzgebende Körperschaft 100 Mitglieder (1807 als selbstständige Behörde beseitigt).