Vogt

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: advocatus)

    im Mittelalter Schirmherr von Klöstern und Kirchen, die Immunität besaßen; er vertrat die Immunitätsbezirke in weltlichen, besonders in gerichtlichen Angelegenheiten, da der betreffende Besitz nicht der Gerichtsbarkeit der Grafen usw. unterstand; ebenso hatten königliche Domänen, die von der regionalen Gerichtshoheit entbunden waren, Vögte, deren Amt (Vogtei) später lehnbar wurde. Auch für die Reichsburgen gab es Vögte, meist verwalteten Burggrafen das Amt. Auf Grund des Marktrechts erhielten auch die Städte, die aus ihrem bisherigen Gerichtsbezirk ausschieden, die niedere Strafgerichtsbarkeit, sie bestellten einen Schultheiß, in Bischofsstädten betraute der Bischof mit dieser Aufgabe einen Vogt.