Versicherung

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    Maßnahmen zur Deckung eines künftigen, durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses entstehenden Geldbedarfs einzelner Personen durch Verteilung des Bedarfsrisikos auf einen großen Personenkreis. Der Geldbedarf ist innerhalb eines Personenkreises statistisch berechenbar. Der Versicherte zahlt einen bestimmten Betrag (Prämie) an den Versicherer, der einen Versicherungsschein (Police) ausstellt. Es gibt zahlreiche Arten der Versicherung. Die Personenversicherung (Lebens-, Unfall-, Krankengeld-, Invalidenversicherung) zahlt beim Eintritt des Versicherungsfalles eine bestimmte Versicherungssumme aus. Bei der Sachversicherung (Transport-, Feuer-, Vieh-, Hagel-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kreditversicherung usw.) richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach der Schadenshöhe. Träger der Versicherung ist bei der Privatversicherung entweder eine Kapitalgesellschaft oder ein Verein oder eine Genossenschaft (Versicherung auf Gegenseitigkeit). Die Versicherungsgesellschaften stehen unter der Aufsicht des Bundesamts für Versicherungswesen. Die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (z.B. Unfallversicherung, Arbeitslosen-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung) sind meist obligatorisch.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.