Verordnung

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    behördliche Anordnung als gültige Rechtsnorm; oft in Ergänzung zu und auf der Basis von Gesetzen (Durchführungsverordnung), z.B. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV); von einer Verwaltung (Exekutive) erlassene allgemeine Anordnung.

    Man unterscheidet:

    1. Rechtsverordnung: allgemein verbindliche Anordnung für eine unbestimmte Personenzahl, die Recht setzt und daher nur auf Grund einer vom Gesetzgeber (Legislative) erteilten Ermächtigung erlassen werden kann.
    2. Verwaltungsverordnung: veraltete Bezeichnung für Verwaltungsvorschrift.