Verordnung
Aus WISSEN-digital.de
behördliche Anordnung als gültige Rechtsnorm; oft in Ergänzung zu und auf der Basis von Gesetzen (Durchführungsverordnung), z.B. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV); von einer Verwaltung (Exekutive) erlassene allgemeine Anordnung.
Man unterscheidet:
- Rechtsverordnung: allgemein verbindliche Anordnung für eine unbestimmte Personenzahl, die Recht setzt und daher nur auf Grund einer vom Gesetzgeber (Legislative) erteilten Ermächtigung erlassen werden kann.
- Verwaltungsverordnung: veraltete Bezeichnung für Verwaltungsvorschrift.
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
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