Vergleich
Aus WISSEN-digital.de
- prüfendes und wertendes Nebeneinanderstellen von Dingen und Gedanken.
- vertragliche Beilegung eines Rechtsstreites durch Nachgeben beider Konfliktgegner außerhalb des Gerichts (außergerichtlicher Vergleich) oder vor Gericht (auf Vorhalt des Richters).
- Übereinkunft zwischen einem zahlungsunfähigen Schuldner und seinen Gläubigern; dient der Abwendung eines Konkurses. Der Herbeiführung eines Vergleichs dient das Vergleichsverfahren; ein solches wird eingeleitet, wenn mindestens 35 % der Forderungen von Gläubigern an das Unternehmen innerhalb eines Jahres beglichen werden können und der Betrieb fortgeführt wird. Von einem Zwangsvergleich spricht man, wenn die Gläubiger per Mehrheitsentscheidung das Verfahren beenden.
Kalenderblatt - 11. Oktober
| 1899 | Ausbruch des zweiten Kriegs der Engländer gegen die Buren in Südafrika. |
| 1901 | Uraufführung von Frank Wedekinds Schauspiel "Der Marquis von Keith" in Berlin. |
| 1931 | Die Harzburger Front (Vertreter der Nationalsozialisten, der Deutschnationalen, des Stahlhelms, des Reichslandbundes u.a.) wird gebildet, um eine gemeinsame Strategie gegen die Regierungspolitik abzusprechen. |
Magazin
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