V-Mann

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Verbindungsmann;

    Bezeichnung für Personen, die der Polizei als Kontaktleute ins kriminelle Milieu dienen und mit deren Hilfe Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden; im Gegensatz zu den so genannten verdeckten Ermittlern sind V-Leute keine Angehörigen der Polizeibehörden. Ähnliche Funktionen erfüllen sie außerdem im Bereich der Geheimdienste.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.