V-Mann
Aus WISSEN-digital.de
Abk. für: Verbindungsmann;
Bezeichnung für Personen, die der Polizei als Kontaktleute ins kriminelle Milieu dienen und mit deren Hilfe Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden; im Gegensatz zu den so genannten verdeckten Ermittlern sind V-Leute keine Angehörigen der Polizeibehörden. Ähnliche Funktionen erfüllen sie außerdem im Bereich der Geheimdienste.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |