Urkunde

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    1. schriftliche Festlegung eines Gedankens in einem Dokument, welches den Aussteller erkennen lässt und als Beweis in einer rechtlichen Angelegenheit dient (z.B. Besitzurkunde, Fahrkarte). Im Gegensatz zur privaten Urkunde werden öffentliche Urkunden von einer Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person ausgestellt (z.B. Notar).
    1. schriftliche Geschichtsquelle.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.