Universität

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    wissenschaftliche Hochschule in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, hervorgegangen meist aus kirchlichen Schulen. Gliederung des Lehrbetriebes in selbstständige Fakultäten; gewöhnlich

    a) theologische,

    b) rechts- und staatswissenschaftliche,

    c) medizinische,

    d) philosophische und historische,

    e) naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät

    mit Vorlesungen der Professoren, praktischen Übungen (Seminare), Besprechungen (Kolloquien), wissenschaftlichen Instituten. Leitung durch Rektor, Senat (Gesamtheit der Professoren) und Dekane (Vorsitzender) der Fakultäten, heute auch Studentenausschüsse. Große Lehr- und Lernfreiheit.

    Erste Universität in Bologna (1119); älteste deutsche Universität war Prag (1348). In Großbritannien Erhaltung des mittelalterlichen Typs der Universität; in den USA Universitäten als autonome Privatanstalten unter Leitung von selbstständigen Präsidenten neben Staatsuniversitäten.