Unerlaubte Handlung

    Aus WISSEN-digital.de

    (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) schuldhafter, widerrechtlicher Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, durch den ein Schaden entsteht (z.B. Verletzung eines Eigentumsrechtes, Körperverletzung, Verletzung allgemeiner Sorgfaltspflichten, Amtspflichtverletzung); verpflichtet neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen zu Schadensersatz.