Thing
Aus WISSEN-digital.de
(althochdeutsch)
bei den Germanen die Volks- und Gerichtsversammlung der freien Männer eines Gaues, einer Hundertschaft oder eines Dorfes. Das Thing (echtes regelmäßiges oder gebotenes, außerordentliches Thing) beriet und beschloss über alle Fragen, die die Gemeinschaft angingen, setzte die Abgaben fest, erließ Gesetze und entschied über Krieg und Frieden; vor dem Thing wurden auch größere Rechtsfälle verhandelt. Die Versammlungen fanden unter freiem Himmel statt, gewöhnlich an traditionellen Orten und zu festgelegten Zeiten. Nur in dringenden Ausnahmefällen wurden zusätzliche Thing-Versammlungen abgehalten.
KALENDERBLATT - 9. Juni
1588 | Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt. |
1947 | Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen. |
1949 | Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates. |
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