Territorialitätsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    1. allgemein: Grundsatz, nach dem ein bestimmtes Recht für ein bestimmtes, räumlich abgegrenztes Gebiet gilt. Löste in Deutschland im 12./13. Jahrhundert das Personalitätsprinzip ab.
    1. im internationalen Privat- und Strafrecht der Grundsatz, nach dem eine Person den Gesetzen des Staates unterworfen ist, in dem sie sich aufhält. Ausnahmen gibt es nur bei diplomatischer Immunität.
    1. ausschließliche Zuständigkeit eines Staates zum Erlass von Hoheitsakten auf dem eigenen Territorium (Gebietshoheit).