Tendenzbetrieb

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    Betrieb oder Unternehmen, das überwiegend politischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen bzw. Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Tendenzbetrieb nur in eingeschränktem Maße.