Tarifrecht
Aus WISSEN-digital.de
der Teil des Arbeitsrechts, der die tariflichen Regelungen betrifft. Im Tarifvertrag werden Rechtsnormen zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (normativer Teil) festgesetzt sowie Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) selbst begründet (§§ 1, 2 Tarifvertragsgesetz (TVG)).
KALENDERBLATT - 26. Mai
1521 | Kaiser Karl V. erlässt gegen Martin Luther das Wormser Edikt. |
1938 | Hitler legt den Grundstein zum Bau des ersten Volkswagenwerks. |
1952 | Die Außenminister Dean Acheson (USA), Antony Eden (Großbritannien), Robert Schumann (Frankreich) und Konrad Adenauer (Bundesrepublik Deutschland) unterzeichnen den "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten", den Generalvertrag. Durch diesen wird das Besatzungsstatut aufgehoben. Die Bundesrepublik soll "gleichberechtigt in die europäische Gemeinschaft eingegliedert" werden. |
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