Strahlentherapie

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    Der Begriff Strahlentherapie verfasst verschiedene Heilverfahren, bei denen elektromagnetische Wellen angewendet werden.

    Man unterscheidet dabei die Strahlentherapie im engeren Sinn, bei der in Kombination mit chirurgischen und chemotherapeutischen Maßnahmen bösartige Tumore durch ionisierende Strahlung behandelt werden, von der Strahlentherapie im weiteren Sinn, bei der Infrarotstrahlung, sichtbares Licht u.a. verwendet werden.

    Strahlentherapie im engeren Sinn:

    Ziel der Strahlentherapie unter Anwendung ionisierender Strahlung ist die maximale Schädigung des Krebsgewebes bei gleichzeitiger größtmöglicher Schonung des gesunden Gewebes. Dazu muss das Geschwulst eine höhere Strahlungssensibilität als das gesunde aufweisen, wie dies bei schnell wachsenden Tumoren der Fall ist, oder die Strahlendosis muss durch geeignete Wahl der Strahlungsgeometrie erhöht werden: Man verwendet dazu verschiedene Strahlung unterschiedlicher Reichweite, Tiefe der Eindringung ins Gewebe und Qualität. Bei der Bewegungs- oder Pendelbestrahlung werden die von beweglichen Strahlungsquellen ausgesendeten Strahlenbündel so gerichtet, dass sie sich im Tumorgebiet treffen, so dass das umliegenden Gewebe verschont bleibt. Strahlungsarten sind die so genannte harte Röntgenstrahlung (Photonenstrahlung) und die Elektronenstrahlung.

    Strahlentherapien im weiteren Sinn:

    1. Hochfrequenzwärmetherapie: Anwendung von hochfrequenter, kurzwelliger Strahlung, die im Körper in Wärme umgewandelt wird. Damit wird eine Tiefenwirkung der Wärmebehandlung erreicht.

    2. Niederfrequenztherapie: Eine Reizstromtherapie mit niederfrequenten Impulsströmen, die schmerzlindernd und stark durchblutend, damit stoffwechselanregend auf verspannte bzw. abgebaute Muskeln wirkt.

    3. Infrarot- und Ultrarotstrahlen: Wärmebehandlungen tieferen Gewebsschichten.

    4. UV-Lichtbehandlung mit chemotherapeutischer Behandlung kombiniert zur Behandlung der Schuppenflechte, bei Rachitis, Vitaminmangel.