Strafvollstreckung

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    umfasst die Umsetzung und damit alle Maßnahmen zur Durchführung der gerichtlich angeordneten Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung oder Nebenstrafen. Sie umfasst zeitlich das Vorgehen von der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt, die Überwachung der Vollstreckung von Geldstrafen, Verfall, Einziehung und die Überwachung der Bewährung, die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung bzw. die Strafrestaussetzung (vgl. §§ 449 ff. Strafprozessordnung).