Strafmündigkeit
Aus WISSEN-digital.de
das Bewusstsein und die nötige Reife, zu erkennen, dass man eine Straftat begangen hat, und die Befähigung, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die uneingeschränkte Strafmündigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein; ab dem 14. Lebensjahr eingeschränkte Strafmündigkeit im Rahmen des § 3 Jugendgerichtsgesetz, bis zum 14. Lebensjahr Strafunmündigkeit.
Kalenderblatt - 16. Juni
| 1815 | Napoleon besiegt nach seiner Flucht von der Insel Elba in der Schlacht von Ligny Preußen. |
| 1898 | Die Amerikaner besetzen im amerikanisch-spanischen Krieg die Insel Kuba. |
| 1932 | Ende der deutschen Reparationszahlungen. |
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