Strafe
Aus WISSEN-digital.de
auf gesetzlicher Grundlage basierende nachträgliche Maßnahme gegen Rechtsbrechung; im demokratischen Rechtsstaat sollen Strafen belehrenden und erzieherischen Wert besitzen.
Es werden unterschieden: Freiheitsstrafe (dient unter anderem dem Schutz der Allgemeinheit), Geldstrafe und Fahrverbot als Hauptstrafen und Nebenstrafen wie die Aberkennung von Rechten (Ämterfähigkeit), Polizeiaufsicht und der Einzug von Vermögen (Konfiszierung).
Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1949 abgeschafft.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |