Straße

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    künstlich angelegter Verkehrsweg aus Unterbau und Fahrbahn. Die Fahrbahnen der Überland-Straße bestehen aus Beton, Steinpflaster oder Schotter. Schotter-Straßen mit aufgespritztem Teer und aufgewalztem Steingries heißen Teerstraßen. Die Asphaltstraßen haben eine zusammenhängende Bitumendecke auf Betonunterlage oder Schotter. Unterschieden wird bei öffentlichen Straßen nach Nutzung und Ausweisung zwischen Autobahn, Schnellverkehrs- und Landstraßen und im innerörtlichen Verkehr zwischen Stadtautobahnen, Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen. Die Herstellung und das Wegerecht, ist in einzelnen Ländergesetzen und im Bundesstraßenstraßengesetz (in der Folge vom 19. August 1994) geregelt, die Benutzung durch das Straßenverkehrsrecht, das sich hauptsächlich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetzt (StVG) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zusammensetzt.