selbstständig verwaltetes Sondervermögen zur Förderung bestimmter Einrichtungen oder Ziele. Stiftungen unterliegen der staatlichen Aufsicht, und müssen teilweise vom Staat genehmigt werden. Man unterscheidet
- selbstständige Stiftungen, die als juristische Person rechtsfähig sind;
- unselbstständige Stiftungen; Vermögen wird einer Person (juristische Person, z.B. Gemeinde) treuhandartig übertragen, um damit einen bestimmten Zweck zu erfüllen. z.B. Nobelpreis-Stiftung.
- Stiftungen des öffentlichen Rechts: von der Regierung für einen öffentlichen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel.