Stiftung
Aus WISSEN-digital.de
selbstständig verwaltetes Sondervermögen zur Förderung bestimmter Einrichtungen oder Ziele. Stiftungen unterliegen der staatlichen Aufsicht, und müssen teilweise vom Staat genehmigt werden. Man unterscheidet
- selbstständige Stiftungen, die als juristische Person rechtsfähig sind;
- unselbstständige Stiftungen; Vermögen wird einer Person (juristische Person, z.B. Gemeinde) treuhandartig übertragen, um damit einen bestimmten Zweck zu erfüllen. z.B. Nobelpreis-Stiftung.
- Stiftungen des öffentlichen Rechts: von der Regierung für einen öffentlichen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel.
Kalenderblatt - 8. Juni
| 1815 | Die deutschen Fürsten einigen sich auf dem Wiener Kongress auf die Bildung eines losen Staatenbundes mit der Verabschiedung einer Verfassung, der Deutschen Bundesakte. Sie enttäuschen damit diejenigen, die im Namen der deutschen Einheit in den Befreiungskampf gegen Napoleon gezogen sind. |
| 1937 | Uraufführung der "Carmina Burana" von Carl Orff. |
| 793 | Die Wikinger landen in England und zerstören das Kloster Lindisfarne. |
Magazin
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