Stiftung

    Aus WISSEN-digital.de

    selbstständig verwaltetes Sondervermögen zur Förderung bestimmter Einrichtungen oder Ziele. Stiftungen unterliegen der staatlichen Aufsicht, und müssen teilweise vom Staat genehmigt werden. Man unterscheidet

    1. selbstständige Stiftungen, die als juristische Person rechtsfähig sind;
    1. unselbstständige Stiftungen; Vermögen wird einer Person (juristische Person, z.B. Gemeinde) treuhandartig übertragen, um damit einen bestimmten Zweck zu erfüllen. z.B. Nobelpreis-Stiftung.
    1. Stiftungen des öffentlichen Rechts: von der Regierung für einen öffentlichen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel.

    KALENDERBLATT - 24. September

    1907 Graf Zeppelin unternimmt mit seinem Luftschiff eine erfolgreiche Versuchsfahrt über dem Bodensee.
    1921 Die Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße GmbH eröffnet die nach ihren Anfangsbuchstaben benannte Avus-Rennstrecke in Berlin.
    1959 Der sowjetische Ministerpräsident Chruschtschow beendet eine zehntägige Reise durch die USA und beginnt anschließend in Camp David (bei Gettysburgh) politische Gespräche mit US-Präsident Eisenhower.