Steuerreform

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    allgemein die Änderung der geltenden Steuergesetzgebung durch den Staat, gewöhnlich mit dem Ziel höherer Effizienz oder größerer Sozialverträglichkeit des bestehenden Steuersystems. Da die Steuerreform meist mit der Umschichtung von Steuerlasten verbunden ist, wird sie in der Regel zum Anlass tiefgreifender Auseinandersetzungen in Medien und Parlamenten.

    Die Steuerreform der Koalition SPD/Grüne seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 1998 zielt zentral auf eine Entlastung der Arbeitnehmer durch Steuersenkungen. Ziel der Steuerreform ist außerdem die Stärkung der mittelständischen Unternehmen sowie die Verhinderung von Steuerhinterziehungen oder illegalen Abschreibungen.

    Bis 2005 wurden unter der Regierung Schröder in mehreren Stufen der Grundfreibetrag für die Entrichtung von Steuern auf 7 664 Euro erhöht, der Eingangssteuersatz auf 15 % und der Spitzensteuersatz auf 42 % abgesenkt. Darüber hinaus wurde das Kindergeld erhöht.

    Die geplante Steuerreform der CDU/CSU für den Fall ihrer Wahl 2002 beinhaltete als Ziele die Absenkung des Spitzensteuersatzes auf unter 40 % und des Eingangssteuersatzes auf unter 15 %; eine stärkere Privatisierung im Bereich Post, Telekommunikation sowie Ver- und Entsorgung; die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge bei größerer Eigenvorsorge der Steuerzahler und eine Aussetzung der letzten Stufe der Ökosteuer. Unternehmen sollten gleichmäßiger, mit weniger Sonderregelungen besteuert werden. Dies alles sollte eine größere Transparenz des Steuerrechts nach sich ziehen; eine große Steuerreform sollte zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.