Steuerrecht

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    Zweig des öffentlichen Rechts, der sich mit jenen Rechtsnormen befasst, die die Rechtsbeziehungen zwischen den der Steuerpflicht unterworfenen Personen und dem steuerlichen Hoheitsträger (Staat) regeln. Das allgemeine Steuerrecht, also das Recht, das für den Großteil der Steuern gilt, ist v.a. in der Abgabenordnung (AO) und im Bewertungsgesetz (BewG) enthalten. Das besondere Steuerrecht, das heißt, die die einzelnen Steuern betreffenden Bestimmungen, ist in gesonderten Steuergesetzen erfasst (Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz usw.).

    Zuständig für die Durchsetzung des Steuerrechts ist im Streitfall die Finanzgerichtsbarkeit.

    Kalenderblatt - 11. Juli

    1920 Die überwiegend deutschen Bereiche in West- und Ostpreußen und Oberschlesien stimmen als Novum in der europäischen Staatengeschichte über ihre Staatszugehörigkeit ab und entscheiden sich gegen Polen und für Deutschland. Ferner lehnen die Alliierten eine militärische Unterstützung Polens gegen die vorrückende Rote Armee ab.
    1936 Das Deutsche Reich und Österreich schließen ein Abkommen, um ihre Beziehungen zu verbessern. Das Verhältnis war nach dem missglückten Putsch durch österreichische Nationalsozialisten, bei dem es am 25. Juli 1934 zu der Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß kam, stark abgekühlt.
    1948 Die letzten deutschen Kriegsgefangenen verlassen Großbritannien.