Steuerrecht
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Zweig des öffentlichen Rechts, der sich mit jenen Rechtsnormen befasst, die die Rechtsbeziehungen zwischen den der Steuerpflicht unterworfenen Personen und dem steuerlichen Hoheitsträger (Staat) regeln. Das allgemeine Steuerrecht, also das Recht, das für den Großteil der Steuern gilt, ist v.a. in der Abgabenordnung (AO) und im Bewertungsgesetz (BewG) enthalten. Das besondere Steuerrecht, das heißt, die die einzelnen Steuern betreffenden Bestimmungen, ist in gesonderten Steuergesetzen erfasst (Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz usw.).
Zuständig für die Durchsetzung des Steuerrechts ist im Streitfall die Finanzgerichtsbarkeit.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |