Staatliche Versorgung: die Geschichte der Versicherungen in Deutschland

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    Schon gewusst, dass es die erste Krankenversicherung bereits unter Reichskanzler Otto von Bismarck ab 1883 gab? Noch heute bildet sie die Grundpfeiler der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Das System Sozialstaat, wie es heute mit Pflegeversicherung und Co. zur Anwendung kommt, ist erst seit dem 20. Jahrhundert etabliert.

    Bismarck revolutionierte die Absicherung in Deutschland

    15. Juni 1883 – ein denkwürdiger Tag für die Krankenversicherung in Deutschland. Kein Geringerer als Reichskanzler Otto von Bismarck veranlasste das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter". Damit läutete er die Zeitenwende zur Absicherung von Industriearbeitern ein. Fortan waren sie krankenversichert und mussten nicht mehr für alle Kosten selbst aufkommen. Es galt die Regelung: Arbeitnehmer tragen zwei Drittel und Arbeitgeber ein Drittel der Kosten. Seit der Geburtsstunde hat sich in Sachen Krankenversicherung viel getan. Neben der gesetzlichen gibt es mittlerweile auch die private Krankenversicherung. Sie ist für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer gedacht, wird aber auch immer häufiger als Ergänzung der Leistungen durch gesetzlich Versicherte abgeschlossen.

    PKV seit 1906 in Deutschland möglich

    Nach dem Meilenstein der gesetzlichen Krankenversicherung 1883, dauerte es noch einige Jahre, bis die private Krankenversicherung in Deutschland eingeführt wurde. 1906 wurde die PKV durch den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag initiiert. Ziel war es, fortan Handwerker im Krankheitsfall abzusichern und auch Ihnen die Möglichkeit zur Versicherung offen zu halten. Erst viel später, 1947, entstand der Verband der PKV in der damals britisch besetzten Zone nach dem Zweiten Weltkrieg.

    Noch heute deutliche Unterschiede zwischen GKV und PKV

    Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sind auch heute noch deutlich spürbar. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst unter anderem folgende Leistungen:

    • ärztliche Behandlung
    • Mehrbettzimmer
    • standardisierte Medikamente
    • standardisierte Terminvergabe

    Mittlerweile ist es möglich, dass sich gesetzlich Versicherte einige Vorzüge der Privatpatienten zu Nutze machen können. Das funktioniert über eine Tariferweiterung und bietet im Krankenhaus unter anderem die Möglichkeit, in einem Einbettzimmer untergebracht oder eine Chefarztbehandlung genießen zu können.

    Die private Krankenversicherung hat je nach Tarifmodell verschiedene Vorteile gegenüber der gesetzlichen. Dabei ist nicht immer das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung inkludiert. Günstigere Tarife helfen Privatversicherten beim Sparen, beschränken aber häufig die Leistung. Zugänglich ist sie vor allem für diejenigen, die einer eigenständigen beziehungsweise unternehmerischen Tätigkeit nachgehen, Arbeitnehmern, die die Geringfügigkeitsgrenze unter- und die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und verschiedenen Berufsgruppen, die eine so genannte Versicherungsfreiheit haben.

    Versicherungen in Deutschland: nach dem Krieg gab es deutliche Unterschiede

    Der Zweite Weltkrieg hat nicht nur Deutschland in verschiedene Besatzungszonen gespalten, sondern auch für differente Versicherungsleistungen gesorgt. Die Versicherungsunternehmen zogen sich vor allem aus den östlichen Landesteilen zurück, da die sowjetische Besatzungszone in der DDR eine einheitliche Versicherung installierte.

    Im ehemaligen Westdeutschland wurde 1957 ein weiterer Versicherungsmeilenstein gesetzt: die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nach dem Mauerfall 1989 wurden die Versicherungsunternehmen erstmalig auch wieder im östlichen Raum tätig. Die Allianz, einer der größten Versicherungsanbieter weltweit, übernahm nach dem Mauerfall die Deutsche Versicherung dort (staatliche Versicherung der ehemaligen DDR).

    Das 21. Jahrhundert brachte vor allem Versicherungen für das Alter

    Ging es im 19. und 20. Jahrhundert vor allem um die Absicherung im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit, wandelte sich das Bild im 21. Jahrhundert. Die Bundesregierung gab zu, dass es für künftige Generationen notwendig werden könnte, selbst für die Altersvorsorge Beitrag zu leisten. Deshalb wurden verschiedene Versicherungsmodelle für die Rente etabliert:

    • Riester
    • Rürup

    Die Riester-Produkte gab es seit 2002, die Rürup-Rente gab es ab 2005. Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen beiden Versicherungsmöglichkeiten. Bei der Rürup-Rente verlangen Versicherungen einen Mindestbetrag, beschränken die Sparer ansonsten nicht. Wer möchte, kann über den Mindestbetrag hinaus so viel einzahlen, wie er möchte.

    Die Riester-Rente ist staatlich gefördert, allerdings nur, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Als kalkulatorischer Wert gilt das versicherungspflichtige Vorjahreseinkommen. Wer weniger als 4 % davon einzahlt, hat keinen Anspruch auf die staatliche Förderung. Der maximale Wert ist ebenfalls begrenzt und liegt bei 2.100 Euro inklusive Zulagen. Mindestens müssen Sparer 60 Euro einzahlen.

    Für wen eignet sich das Riester-Angebot besonders? Profiteure sind vor allem junge Familien mit mehreren Kindern, Geringverdiener und unter Umständen gutverdienende Alleinstehende.

    Auf den ersten Blick klingt die Riester-Rente lukrativ, doch bei Verbraucherzentralen wird sie häufig kritisch gesehen. Einer der vielen Nachteile: Sie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen vererbt. Außerdem muss die ausgezahlte Rente versteuert werden.

    Auch für Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler gibt es passende Unterstützung für die Altersvorsorge: die Rürup-Rente. Bis zu 90 % der Einzahlungen sind in der Sparphase als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings ist der Höchstbetrag limitiert und wird für ledige bei 25.787 Euro festgesetzt. Ehegatten können maximal 51.574 Euro ansparen.

    Auch dieses Rentenkonzept ist nicht frei von möglichen Kritiken. Es kann nicht übertragen oder veräußert werden. Anleger kommen vor Eintritt in das 60. Lebensjahr nicht an ihr Sparguthaben. Für die Absicherung der Familie ist das Konzept deshalb ungeeignet. Ein weiterer Nachteil: Ist der Vertrag einmal abgeschlossen und die vorgeschriebene Widerrufsfrist ungenutzt verstrichen, lässt er sich nicht mehr auflösen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei, ohne weitere monatliche Zahlungsverpflichtungen zu stellen.