Sparkasse
Aus WISSEN-digital.de
ursprünglich nur für Sparkonten gegründetes Geldinstitut mit gemeinnützigen Geschäftszielen. Heute bietet die Sparkasse alle üblichen Bankgeschäfte an.
Den Namen Sparkasse dürfen nur öffentliche Sparkassen tragen. Die meisten Sparkassen sind gemeinnützige, kommunale Anstalten des öffentlichen Rechtes (z.B. Stadt-, Kreis-, Bezirkssparkassen). Für die Verbindlichkeiten der kommunalen Sparkasse haftet die jeweilige kommunale Körperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis). Zum Jahr 2005 sollen die öffentlichen Haftungsgarantien in ihrer derzeitigen Form für deutsche Landesbanken und Sparkassen abgeschafft werden.
Als Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse der gesetzlichen Bankenaufsicht; Organisation und Verwaltung werden vom Kommunalrecht der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Banken der Sparkassen sind die regionalen Girozentralen, deren Spitzeninstitut wiederum die Deutsche Girozentrale der Landesbank, gegründet am 1. 02. 1918 in Berlin, ist. Die Sparkassen sind in regionalen Sparkassen- und Giroverbänden organisiert, deren Dachverband der Deutsche Sparkassen und Giroverband ist. Die erste Sparkasse Deutschlands war die 1778 in Hamburg gegründete "Ersparungs-Casse".
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