Sozialkosten

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    auch: Soziallasten;

    Arbeitskosten der Unternehmen. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen Sozialkosten, v.a. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Beiträge an Berufsgenossenschaften, und freiwilligen Sozialkosten, z.B. Zuschüsse an Pensionskassen, Gratifikationen, Werkküchen.