Sonderausgaben
Aus WISSEN-digital.de
bei der Einkommensbesteuerung absetzbare Ausgaben, die weder zu Werbungskosten noch zu Betriebsausgaben zählen; z.B. Beiträge zur Krankenkasse, Sozial-, Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, zu Bausparkassen, Kirchensteuer, Spenden für karitative und wissenschaftliche Zwecke. Teilweise absetzbar sind auch Unterhaltszahlungen (z.B. für den geschiedenen Ehegatten) und Ausbildungsausgaben.
KALENDERBLATT - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
MAGAZIN
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