Sonderausgaben

    Aus WISSEN-digital.de

    bei der Einkommensbesteuerung absetzbare Ausgaben, die weder zu Werbungskosten noch zu Betriebsausgaben zählen; z.B. Beiträge zur Krankenkasse, Sozial-, Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, zu Bausparkassen, Kirchensteuer, Spenden für karitative und wissenschaftliche Zwecke. Teilweise absetzbar sind auch Unterhaltszahlungen (z.B. für den geschiedenen Ehegatten) und Ausbildungsausgaben.

    KALENDERBLATT - 29. März

    1894 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen.
    1958 Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich.
    1971 Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen.



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