Selbstmord

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Freitod, Selbsttötung, Suizid;

    Vernichtung des eigenen Lebens, oft orientierungs- oder konfliktbedingt; die Beendigung des Lebens geschieht vorsätzlich und gewaltsam. Oft liegen die Ursachen für einen Selbstmord in der meist scheinbaren Kluft zwischen Anspruch und Realität, dem Scheitern eines Strebens, dem Verlust eines Lebensinhalts oder in einem als unerträglich erlebten Leid (unerwiderte Liebe, unheilbare Krankheit). In manchen Kulturen und Gesellschaften wird er auch als Opfer eingesetzt, um bestimmte (politische, religiöse) Ideale durchzusetzen oder um den sozialen Normen zu entsprechen (Harakiri).

    Der Soziologe E. Durkheim stellte den Selbstmord in einen Zusammenhang mit der Gebundenheit des Einzelnen an die Gesellschaft und Gemeinschaft und an die Geschlossenheit der sozialen Werte in ihrem System. S. Freud nahm einmal einen allgemeinen Todestrieb an, bei dem auch Schuld und Selbstbestrafung eine Rolle spielen, dann verfasste er konkret eine Theorie zum Selbstmord, wobei dieser als Ausdruck einer verdrängten Aggression dargestellt wird, die einst nach außen, z.B. gegen bestimmte Personen, gerichtet war.

    In der Psychiatrie wird die Neigung zum Selbstmord bei allen seelischen Krankheiten diagnostiziert, eine besonders starke Neigung ist bei endogenen Depressionen und abnormen Entwicklungen festzustellen. Diese Neigung einzuschätzen ist sehr wichtig, um geeignete Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen. Der Versuch zum Selbstmord ist meist ein Hilferuf nach außen.

    Statistisches: Die Selbstmordrate in den einzelnen Ländern verläuft in der Regel gleichmäßig. Grundsätzlich gilt, dass sie in Krisen ansteigt und in Kriegsjahren abnimmt. Männer weisen eine doppelt so hohe Rate wie Frauen auf. Als besonders gefährdet gelten Alleinlebende, die sozial wenig integriert sind, und Menschen mit Suchtproblemen.

    Der Selbstmord selbst, Versuch, Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord werden nach deutschem Strafrecht nicht bestraft, außer es handelt sich bei den Selbstmördern um Kinder und willenlose Menschen; in Österreich ist allgemein die Beihilfe, in der Schweiz die Anstiftung und Beihilfe aus selbstsüchtigen Motiven strafbar. Die Wahl der Methode wird in der Mehrzahl der Fälle nach einem dem Selbstmörder bekannt gewordenen Vorbild getroffen.