Selbstbeteiligung
Aus WISSEN-digital.de
der Anteil des Versicherten an der Schadenssumme einer Versicherung; die Versicherung setzt erst bei einem vorher vereinbarten Mindestbetrag ein; diese Regelung dient der Entlastung der Versicherungsgesellschaften von unrentablen Bagatellfällen. In der Krankenversicherung bezeichnet Selbstbeteiligung (Eigenbeteiligung) die Zuzahlungen des Versicherten zu bestimmten Versicherungsleistungen.
Kalenderblatt - 14. Juni
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| 1900 | Kaiser Wilhelm II. lässt vom Reichstag ein Gesetz zur Vergrößerung der deutschen Kriegsflotte verabschieden. |
| 1919 | Die Briten John Alcock und Arthur Whitten Brown überfliegen als erste den Atlantik ohne Zwischenlandung. |
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