Schwarzsender
Aus WISSEN-digital.de
Eine ohne die erforderliche Sendelizenz errichtete und betriebene Funksendeanlage bzw. ein illegal betriebener Rundfunksender wird als Schwarzsender bezeichnet. Das Betreiben eines Schwarzsenders ist bei Strafe verboten. Die sendetechnischen Anlagen oder Geräte können eingezogen werden.
Kalenderblatt - 6. März
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| 1951 | Die Regierung der USA, Frankreichs und Großbritanniens revidieren den Besatzungsstatus der Bundesrepublik, indem sie ihr ein Recht auf ein eigenes Außenministerium und auf internationale diplomatische Beziehungen erteilen. |
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