Schnellfahrweiche

    Aus WISSEN-digital.de

    im Gleisbau Weiche auf Hochgeschwindigkeitsstrecken. Während üblicherweise ein abzweigender Gleisstrang nur mit 40, und in bestimmten Fällen mit 60 km/h befahren werden darf, können Schnellfahrweichen auch im abzweigenden Strang mit voller oder nur mit geringfügig verminderter Geschwindigkeit überrollt werden.