Schlüsselgewalt

    Aus WISSEN-digital.de

    1. nach katholischer Lehre den Päpsten übertragene höchste kirchliche Gewalt.
    2. auch: Schlüsselrecht;


    früher das Recht der Ehefrau, innerhalb des häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte des Ehemanns in dessen Vertretung zu besorgen; der Ehemann musste diese Verpflichtungen erfüllen; durch des 1. Eherechtsreformgesetz 1976 aufgehoben.

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