Scheide (Anatomie)

    Aus WISSEN-digital.de

    (Vagina)


    Die Scheide ist ein ca. sieben bis zehn Zentimeter langer Schlauch, der aus Bindegewebe und Muskulatur besteht. Sie führt von den äußeren weiblichen Geschlechtsorganen zur Gebärmutter (Uterus). Der Scheideneingang mündet in den Scheidenvorhof (Vestibulum vaginae) und ist teilweise durch ein dünnes Häutchen (Jungfernhäutchen oder Hymen) verschlossen, das jedoch beim ersten Geschlechtsverkehr oder schon früher bei sportlicher Betätigung reißt.

    Die Aufgaben der Scheide stehen größtenteils mit der Fortpflanzung in Verbindung. Durch die ungeschützte (d.h. ohne Kondom o.Ä.) Aufnahme des männlichen Gliedes (Penis) beim Geschlechtsverkehr kann das Sperma (Ejakulat) in den Körper der Frau gelangen. Bei der Geburt tritt das Kind über die Scheide aus dem weiblichen Körper heraus.

    Ihre Dehnungsfähigkeit, die bei Geburt bzw. Geschlechtsverkehr Voraussetzung ist, erlangt die Vagina durch eine Auskleidung mit in Falten liegender Scheidenschleimhaut. Diese Scheidenschleimhaut besteht aus mehrschichtigem, unverhorntem Epithelgewebe, das sich - je nach Zyklusstand - verändert. Die Absonderung der Schleimhautzellen bilden zusammen mit Sekreten aus dem Gebärmutterhals (Cervix uteri) und der Vorhofdrüse eine Flüssigkeit, die die Scheidenwände feucht und geschmeidig hält.

    Das Sekret des Gebärmutterhalses bildet zudem in der zweiten Zyklushälfte mit den dann abgestoßenen Zellen des Epithelgewebes das saure Scheidensekret (pH 4 - 4,5). Dieses hat die Aufgabe, die Scheide und die inneren Organe des weiblichen Körpers vor Bakterien und anderen Krankheitserregern zu schützen.

    Kalenderblatt - 18. Juli

    1922 Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert.
    1930 Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden.
    1949 Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK).