Schöffengericht

    Aus WISSEN-digital.de

    für Vergehen und weniger schwere Verbrechen zuständiges Spruchkollegium beim Amtsgericht; bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen (vgl. § 29 Gerichtsverfahrensgesetz, GVG). Die Schöffen wirken als Beisitzer in der Hauptverhandlung mit und besitzen die gleiche Stimmkraft wie der Berufsrichter (vgl. § 30 GVG).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.