Schöffengericht
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für Vergehen und weniger schwere Verbrechen zuständiges Spruchkollegium beim Amtsgericht; bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen (vgl. § 29 Gerichtsverfahrensgesetz, GVG). Die Schöffen wirken als Beisitzer in der Hauptverhandlung mit und besitzen die gleiche Stimmkraft wie der Berufsrichter (vgl. § 30 GVG).
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |