Sachverständigenbeweis
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bei einem Gerichtsverfahren geführter Beweis durch ein Gutachten oder die Aussage eines Sachverständigen. Das Gericht bestellt den Sachverständigen (§ 404 Zivilprozessordnung, § 73 Strafprozessordnung), welcher Ausführungen zu Tatsachen und Erfahrungen anstellt. Das Gericht leitet die Tätigkeit des Sachverständigen und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen (vgl. § 404 a ZPO).
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |