Sachverständigenbeweis
Aus WISSEN-digital.de
bei einem Gerichtsverfahren geführter Beweis durch ein Gutachten oder die Aussage eines Sachverständigen. Das Gericht bestellt den Sachverständigen (§ 404 Zivilprozessordnung, § 73 Strafprozessordnung), welcher Ausführungen zu Tatsachen und Erfahrungen anstellt. Das Gericht leitet die Tätigkeit des Sachverständigen und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen (vgl. § 404 a ZPO).
Kalenderblatt - 16. Juni
| 1815 | Napoleon besiegt nach seiner Flucht von der Insel Elba in der Schlacht von Ligny Preußen. |
| 1898 | Die Amerikaner besetzen im amerikanisch-spanischen Krieg die Insel Kuba. |
| 1932 | Ende der deutschen Reparationszahlungen. |
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