Sachverständigenbeweis

    Aus WISSEN-digital.de

    bei einem Gerichtsverfahren geführter Beweis durch ein Gutachten oder die Aussage eines Sachverständigen. Das Gericht bestellt den Sachverständigen (§ 404 Zivilprozessordnung, § 73 Strafprozessordnung), welcher Ausführungen zu Tatsachen und Erfahrungen anstellt. Das Gericht leitet die Tätigkeit des Sachverständigen und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen (vgl. § 404 a ZPO).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.