Sachenrecht
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für alle Gesetze, die das Verhältnis von juristischen Sachen zu Personen zum Gegenstand haben, d.h. das unmittelbare dingliche Recht an der Sache betreffen. Es enthält die Vorschriften über den Erwerb und den Verlust an Sachen und die daran möglichen Befugnisse. Dingliche Rechte können sich auf bewegliche Sachen und Grundstücke beziehen und wirken gegenüber jedermann, also absolut. Als wichtigstes, weil unbeschränktes, dingliches Recht ist das Eigentum zu nennen. Beschränkte dingliche Rechte sind Nutzungs- und Verwertungsrechte wie z.B. der Nießbrauch oder die Grunddienstbarkeit.
Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB geregelt (§§ 854 bis 1296 BGB).
Kalenderblatt - 18. August
| 1870 | Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar. |
| 1896 | Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt. |
| 1931 | Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart. |
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