Requisition
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "Aufsuchung", "Beitreibung")
- für Zwecke des militärischen Bedarfs oder im Notstandsfalle für den zivilen Bedarf können nach dem Bundesleistungsgesetz Sachleistungen (z.B. Überlassung von Fahrzeugen, Gewährung von Unterkunft) oder persönliche Dienstleistungen gefordert werden. Im Völkerrecht bedeutet Requisition die Verschaffung des Truppenbedarfs aus Mitteln des besetzten Landes gegen Bezahlung.
- Ersuchen um Rechtshilfe.
Kalenderblatt - 12. Juni
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| 1933 | In London wird die Weltwirtschaftskonferenz eröffnet, an der 66 Staaten teilnehmen, um Wege aus der Weltwirtschaftskrise zu erörtern. |
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