Replik
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: replicare, "entfalten, wieder aufrollen")
- Entgegnung, Erwiderung.
- Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst (keine Kopie von anderer Hand). Unterscheidet sich die Replik von der Vorlage wesentlich, spricht man von der zweiten, dritten usw. Fassung.
- in Zivilprozessen die Erwiderung des Klägers auf eine Einwendung des Beklagten, indem er neue Tatsachen hervorbringt, welche die Wirkung der Einredetatsachen entkräften können.
Kalenderblatt - 17. Juni
| 1789 | In Frankreich wird die Nationalversammlung konstituiert. |
| 1950 | Fünf der sieben Mitglieder der Arabischen Liga unterzeichnen einen kollektiven Sicherheitsvertrag. |
| 1953 | In der DDR kommt es zum Volksaufstand, der niedergeschlagen wird. |
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