Reichsstadt

    Aus WISSEN-digital.de

    Freie Reichsstadt war die reichsunmittelbare, unmittelbar dem Reich unterstehende, keinerlei landesherrlicher Hoheit unterstellte Stadt mit Landeshoheit und erst seit 1489 mit Reichsstandschaft (= Sitz und Stimme im Reichstag) als dritter Kurie.

    Freie Reichsstädte entwickelten sich seit dem 12. Jh. aus dem Streben der vornehmen Bürgerschaft (vorwiegend vermögende Kaufleute) nach den Rechten der Grundherren. Die Freien Reichsstädte setzten sich um 1300 in großer Zahl durch, anfangs unter alleiniger Führung des Patriziats, im Laufe des 14. und 15. Jh.s auch unter Mitherrschaft der Zünfte. Ihren Schutz übernahmen Bürgerheere. Seit dem Interregnum schlossen sie sich zusammen (Städtebünde).

    Verfassung und Freiheit standen unter kaiserlicher Garantie; 1803 waren fast alle Freien Reichsstädte den Territorien zugeteilt, außer Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Nürnberg, Augsburg; 1815 waren nur noch Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt reichsfrei: Frankfurt fiel 1866 an Preußen, Lübeck 1937 an Schleswig-Holstein. Hamburg und Bremen sind bis in die Gegenwart "Freie Städte" und als solche deutsche Bundesländer.

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