Reichsreform
Aus WISSEN-digital.de
seit Anfang des 15. Jh.s Reformbestrebungen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, z.T. auch auf den Kirchenkonzilien diskutiert, zum Beispiel durch Nikolaus von Kues und die weitverbreitete Flugschrift "Reformation Kaiser Sigismunds" (1439).
Unter Kaiser Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms (1495) von den Reichsständen unter Führung Bertholds von Henneberg geforderte Umgestaltung der Verfassung des alten Reiches: Aufhebung des Fehderechtes im "ewigen Landfrieden", Klärung von Streitfällen auf rechtlichem Wege durch Errichtung des Reichskammergerichts (römisches Recht) und Unterhalt der neuen Institution durch den "Gemeinen Pfennig".
Weitere Reformversuche auf dem Reichstag zu Augsburg (1500); Forderung eines Reichsregiments als der Vertretung des Kaisers bei Abwesenheit vom Reich, wurde wegen der dringend nötigen Hilfe der Stände für den oberitalienischen Krieg gewährt, aber nach den kriegerischen Misserfolgen 1502 wieder aufgelöst (ebenso andere Neuerungen mit Ausnahme des Reichskammergerichts).
Reichsregiment erneut gefordert bei der Wahl Karls V. sowie auf dem Wormser Reichstag (1521); vom Kaiser für die Zeit seiner Abwesenheit unter Vorbehalt letzter Entscheidungsgewalt bis 1530 gewährt (Türkengefahr), ebenso die neue Kammergerichts- und Kriegsgerichtsordnung, nicht aber die Reichssteuer.
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