Reichsrat

    Aus WISSEN-digital.de

    1. 1921 bis 1933 Ländervertretung des Deutschen Reiches in der Weimarer Verfassung, bestehend aus 60 bis 70 Vertretern der Landesregierungen, ausgestattet mit der Befugnis, die Interessen der Einzelländer gegenüber dem Reich in Gesetz und Verwaltung zu wahren. Der Reichsrat hatte das Recht zum Einspruch, der nur durch Zweidrittelmehrheit des Reichstages behoben werden konnte, aufgelöst 1934 durch die Nationalsozialisten.
    2. in Österreich (bis zur Leitha) seit 1867 die aus Abgeordneten- und Herrenhaus bestehende parlamentarische Volksvertretung (bis 1918).
    3. in Bayern bis 1918 die erste Kammer des Landtags.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.