Reichsdeputationshauptschluss

    Aus WISSEN-digital.de

    letzter Beschluss der seit 1801 in Lunéville tagenden Reichsfriedensdeputation (Ausschuss des Reichstags des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) auf dem Regensburger Reichstag.

    Erlassen 1803 zur Regelung neuer Besitzverhältnisse für die durch Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich in ihren Besitzrechten beeinträchtigten Reichsfürsten.

    Verfügte die Säkularisierung (Umwandlung der geistlichen Fürstentümer in weltliche), mit Ausnahme der Länder des Deutschen Ordens und der Johanniter sowie des Kurfürstentums Mainz (Erzkanzler) in seinen rechtsrheinischen Gebieten (unter anderem Aschaffenburg).

    Beschloss weiter die Mediatisierung (Umwandlung von reichsunmittelbarem in reichsmittelbares - unter der Herrschaft eines Landesherren stehendes - Land) der Reichsstädte mit Ausnahme von Bremen, Hamburg, Lübeck, Augsburg, Nürnberg und Frankfurt.

    Die freiwerdenden Gebiete wurden nach Gutdünken Frankreichs und Russlands als Entschädigung an die Reichsfürsten verteilt, unter besonderer Begünstigung Preußens und der südwestdeutschen und süddeutschen Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen) mit dem politischen Ziel, ein Gegengewicht zu Habsburg in Deutschland zu schaffen. Durch den tiefen Eingriff in die Grundzüge der Reichsverfassung beginnt mit dem Reichsdeputationshauptschluss der letzte Akt des Untergangs des ersten deutschen Kaiserreichs (bis 1806).

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