Reichsbank

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    auch: Deutsche Reichsbank;

    von 1875 bis 1945 Zentralnotenbank des Deutschen Reiches; die Reichsbank war zunächst autonom und von der Regierung unabhängig, wurde ab 1937 aber direkt dem Reichskanzler unterstellt. Nach dem 2. Weltkrieg kam es zur Übernahme der Geschäftsgebäude und Verbindungen durch die jeweiligen Landesbanken (in Westdeutschland die Landeszentralbank, später Deutsche Bundesbank, in der DDR die Deutsche Notenbank, später Staatsbank der DDR).