Rediskont-Kontingent
Aus WISSEN-digital.de
Höchstbetrag, bis zu dem ein Kreditinstitut bei der Deutschen BundesbankWechsel einreichen kann. Dabei muss die Bank für die Beleihung dieser Wechsel einen Diskontsatz entrichten. Banken, die ihr Kontingent ausgeschöpft haben, können nur auf den Lombardkredit oder auf Wertpapierpensionsgeschäfte ausweichen. Das Kontingent wird vom Zentralbankrat für jedes Kreditinstitut festgesetzt. Die Festsetzung des Rediskont-Kontingents ist ein Instrument der Geldpolitik.
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