Rechtsverordnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: RVO;
durch eine staatliche Behörde wie die Landes- oder Bundesregierung erlassene rechtsförmliche Anordnung, deren Gültigkeit auf einer gesetzlichen Ermächtigung dieser Behörde beruht. Die Rechtsverordnung regelt Einzelheiten der Gesetze und dient ihrer praktischen Anwendung. Unterschieden werden muss zwischen Rechtsverordnungen und Notverordnungen, die an Stelle von Gesetzen erlassen werden.
Kalenderblatt - 12. Juni
| 1494 | Christoph Kolumbus lässt im Protokoll die Entdeckung des vermeintlichen Indiens vermerken. |
| 1776 | Virginia veröffentlicht die Bill of Rights, die Verfassung der menschlichen Grundrechte, noch vor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. |
| 1933 | In London wird die Weltwirtschaftskonferenz eröffnet, an der 66 Staaten teilnehmen, um Wege aus der Weltwirtschaftskrise zu erörtern. |
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