Rechtshilfe
Aus WISSEN-digital.de
die Vornahme einzelner richterlicher Handlungen durch ein zur Entscheidung in der Rechtssache nicht zuständiges Gericht (z.B. Vernehmung eines Zeugen durch das für dessen Wohnsitz zuständige Gericht). Sämtliche Gerichte sind zur Rechtshilfe verpflichtet; sie darf nur bei Unzulässigkeit abgelehnt werden. Die internationale Rechtshilfe (Vernehmung eines Zeugen durch ein ausländisches Gericht oder ein Konsulat) ist durch internationale Verträge (z.B. Haager Konventionen) geregelt.
Kalenderblatt - 12. Oktober
| 1492 | Der genuesische Entdecker Christoph Kolumbus erreicht nach monatelanger Seefahrt eine Insel vor der Küste Amerikas. |
| 1798 | Uraufführung des ersten Teils der Wallenstein-Trilogie von Friedrich Schiller in Weimar. |
| 1808 | Napoleon I. vollzieht mit dem Allianzvertrag zwischen Frankreich und Russland den ersten Schritt zum Aufbau eines Kontinentalblocks gegen England. |
Magazin
- Lüneburger Heide entdecken – Natur, Sehenswürdigkeiten, Heideblüte und die schönsten Urlaubserlebnisse
- NASA Artemis II veröffentlicht 11.000 digitale Mondbilder und Videos – fünf rätselhafte Lichtblitze und spektakuläre Weltraumaufnahmen
- Deutschlands Wirtschaft wächst vor allem durch den Staat – private Wirtschaft und Arbeitsleistung bleiben schwach
- Tobias Rausch ist Deutschlands erster AfD-Landtagspräsident
- DeepDrive aus München revolutioniert den Elektromotor für die nächste Generation von Elektroautos
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)