Rechtserwerb

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    ist der Erwerb eines subjektiven Rechts, einer Rechtsmacht, aufgrund des Willens oder kraft Gesetz. Der Erwerb kann in verschiedener Weise vor sich gehen. Schon kraft Geburt erwirbt der Mensch Rechte, z.B. grundrechtliche Freiheitsrechte (Menschenrechte), auf die er nicht einmal verzichten kann. Auf andere Rechte, die jemand unabhängig von seinem Willen erlangt, kann er vielfach verzichten oder den Rechtserwerb rückgängig machen. Ein Recht z.B. aus einem Vertrag zugunsten Dritter kann niemandem gegen seinen Willen aufgezwungen werden.

    Kalenderblatt - 19. April

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