Raumcharter

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    im Seerecht ein Seefrachtvertrag in der Form eines Chartervertrages, bei dem ein bestimmt bezeichneter Raum des Schiffes "verfrachtet" wird (vgl. § 556 Nr. 1 Handelsgesetzbuch). Die Urkunde des schriftlichen Vertrages ist die so genannte Charterpartie (vgl. § 557 HGB).