Raubkopie
Aus WISSEN-digital.de
unbefugte und unlizenzierte Version eines Softwareprodukts. Der unwissende Käufer einer Raubkopie ist zwar über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des gutgläubigen Erwerbs vor Strafverfolgung geschützt, hat aber weder Anspruch auf das Gekaufte noch auf entsprechenden Ersatz. Raubkopien sind häufig minderer Qualität und geben nicht die Möglichkeit, die offiziellen Hilfesysteme (z.B. Hotline) des Herstellers zu kontaktieren. Allgemein handelt es sich bei jeder Kopie einer Software, die über die Anfertigung einer Sicherungskopie hinausgeht, um eine Raubkopie. Die gewerbliche und nicht gewerbliche Anfertigung von Raubkopien wird weltweit strafrechtlich verfolgt.
Der Anfertigung und/oder Nutzung von Raubkopien wird durch Verwendung von Dongles oder Verfahren zum Kopierschutz entgegenwirkt.
Kalenderblatt - 29. März
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1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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