Raubkopie
Aus WISSEN-digital.de
unbefugte und unlizenzierte Version eines Softwareprodukts. Der unwissende Käufer einer Raubkopie ist zwar über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des gutgläubigen Erwerbs vor Strafverfolgung geschützt, hat aber weder Anspruch auf das Gekaufte noch auf entsprechenden Ersatz. Raubkopien sind häufig minderer Qualität und geben nicht die Möglichkeit, die offiziellen Hilfesysteme (z.B. Hotline) des Herstellers zu kontaktieren. Allgemein handelt es sich bei jeder Kopie einer Software, die über die Anfertigung einer Sicherungskopie hinausgeht, um eine Raubkopie. Die gewerbliche und nicht gewerbliche Anfertigung von Raubkopien wird weltweit strafrechtlich verfolgt.
Der Anfertigung und/oder Nutzung von Raubkopien wird durch Verwendung von Dongles oder Verfahren zum Kopierschutz entgegenwirkt.
Kalenderblatt - 10. Juli
| 1755 | Uraufführung des Trauerspiels "Miß Sara Sampson" von Gotthold Ephraim Lessing. |
| 1863 | Der französische Kaiser Napoleon III. setzt die mexikanische Regierung ab und lässt dem österreichischen Erzherzog Maximilian die Kaiserkrone antragen. |
| 1976 | Bei einer Explosion im Chemiewerk der Firma ICMESA in der oberitalienischen Gemeinde Seveso wird das extrem giftige Tetrachlordibenzodioxin (TCDD, ein Dioxin) freigesetzt. Über 200 Bewohner des Ortes Seveso erleiden Verätzungen und Vergiftungen durch das so genannte "Seveso-Gift". |
Magazin
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